Verschwiegenheit

Als Angehörige der steuerberatenden Berufe sind wir unabhängige Organe der Rechtspflege.
Nach der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und nach dem Steuerberatungsgesetz
(StBerG) unterliegen wir der grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht, sämtliche Anfragen
und Kontakte werden streng vertraulich behandelt. Entsprechende Regelungen gelten für
Angehörige der rechtsberatenden Berufe nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung.

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